Nutzungsrechteübertragung

  1. Die Einreichung des Manuskripts für das Begutachtungsverfahren gilt als verbindliche Zusicherung seitens des Autors, dass eine Veröffentlichung oder Einreichung in dieser oder ähnlicher Form an anderer Stelle nicht erfolgt ist und nicht ohne Zustimmung von Senckenberg (SGN) erfolgen wird. Für die Abgabe und die Form des Manuskripts gelten die Richtlinien für Autoren/Autorinnen. Die Richtlinen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
  2. Mit Annahme des Artikels zur Veröffentlichung räumt der Autor der SGN das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht (vgl. §§ 31 ff UrhG) an dem Artikel (einschließlich dazugehöriger Abbildungen, Tabellen und Tafeln) für die erste und alle folgenden Ausgaben und Auflagen ein und gestattet, das Werk auf die folgende Art und Weise zu nutzen (sogenanntes unentgeltlich eingeräumtes einfaches Nutzungsrecht für jedermann im Sinne des § 32 Abs. 3S. 3 UrhG): Das Werk auf der Internetseite, Servern oder anderen Datenträgern der SGN zu speichern, es in Datenbanken zu integrieren, es der Öffentlichkeit über Datennetze zugänglich zu machen und in beliebiger Form, auf beliebigen Medien, in beliebiger Menge digital zu vervielfältgen und zu verbreiten. Es beinhaltet auch das Recht, solche Änderungen an dem Werk vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser Vereinbarung zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Das vorgenannte Nutzungsrecht wird für alle bekannten sowie für alle heute noch unbekannten Vervielfältigungs- und Nutzungsarten (vgl. §§ 31a ff UrhG) eingeräumt.
    Darüber hinaus werden folgende Nutzungsrechte als exklusive räumlich und zeitlich unbeschränkte Rechte eingeräumt: unter dem Vorbehalt der nicht-kommerziellen Rechte nach Ziff.3, die dem Autor als einfache Rechte verbleiben, die Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung des vom Autor verfassten Werkes (einschließlich dazugehöriger Abbildungen, Tabellen und Tafeln) in gedruckter Form, die Vergabe von Nachdrucklizenzen und Abdruck- und Übersetzungsrechte für alle Sprachen und Länder und die Rechte auf sonstige Vervielfältigung und Verbreitung durch fotomechanische und ähnliche Verfahren z. B. Mikrokopie und Fotokopieausgaben und in Bezug auf alle heute noch unbekannten Vervielfältigungs- und Nutzungsarten (vgl. §§ 31a ff UrhG).
    Alle vorgenannten Nutzungsrechte sind auf jeden Dritten übertragbar, der mit der SGN in Zukunft als Verlag zusammenarbeitet.
  3. Der Autor ist berechtigt, nach Veröffentlichung des Artikels durch die SGN, sein Werk (die finale von der SGN layoutete Version) zu archivieren, in nicht-kommerziellen Publikationen ganz oder teilweise in gedruckter Form zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das gilt auch für Veröffentlichungen im Internet, in Datenbanken oder Repositorien. Der Autor ist hierbei verpflichtet, den Artikel im Original zu zitieren und einen Verweis/Link zu der Webseite der „Beiträge zu Entomologie - Contributions to Entomology“ anzubringen. Für jegliche kommerzielle Nutzung wird der Autor die schriftliche Zustimmung der SGN einholen.
  4. Der Autor versichert, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Artikel einschließlich zugehöriger Abbildungen, Tabellen und Tafeln verfügen zu dürfen und mit der Einräumung der Nutzungsrechte an die SGN keine Rechte Dritter zu verletzen. Ferner versichert er, bisher weder ganz noch teilweise eine der Einräumung von Rechten gemäß 2. widersprechende Verfügung getroffen zu haben. Kommen dem Autor Zweifel an der Befugnis, so wird er die SGN unverzüglich unterrichten.
  5. Stehen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Beitrag des Autors dem Arbeitgeber des Autors zu, legt der Autor der SGN eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vor, wonach der Arbeitgeber der SGN die Rechte überträgt und der SGN gestattet, die Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben.
  6. Der Autor stellt die SGN von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf gestützt werden, dass einer der Umstände, die Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung, insbesondere der in Ziffer 2., 4. und 5. gegebenen Versicherungen sind, nicht vorliegt oder dass der Autor die in dieser Nutzungsvereinbarung bezeichneten Pflichten nicht oder schlecht erfüllt. Die Haftungsfreistellung umschließt die Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung.
  7. Der korrespondierende Autor versichert, dass alle Personen, die als Mitautoren dieses Artikels aufgeführt sind, über den Gegenstand, insbesondere über die in Ziffer 2., 4., 5., 6., 8. und 10. genannten Punkte, dieser Nutzungsvereinbarung informiert sind und diesen zustimmen.
  8. Bei Änderungen der Autorenschaft informiert der korrespondierende Autor die SGN, sodass diese Nutzungsvereinbarung entsprechend angepasst werden kann.
  9. Diese Einräumung der Nutzungsrechte unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Fassung in deutscher Sprache ist verbindlich.
  10. Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.